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   BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88   

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BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88 (https://dejure.org/1989,1600)
BAG, Entscheidung vom 04.04.1989 - 5 AZB 9/88 (https://dejure.org/1989,1600)
BAG, Entscheidung vom 04. April 1989 - 5 AZB 9/88 (https://dejure.org/1989,1600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung gegen ein Versäumnisurteil im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Verwerfung des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil durch ein zweites Versäumnisurteil

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 64 Abs. 2; ZPO §§ 495, 345, 513; GG Art. 103
    Zulässigkeit der Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 237
  • NJW 1989, 2644
  • ZIP 1989, 1288
  • MDR 1989, 850
  • NZA 1989, 693
  • BB 1989, 1348
  • BB 1989, 1699
  • DB 1989, 1632
  • JR 1989, 396
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86

    Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88
    Durch eine falsche Rechtsmittelbelehrung wird die Anfechtbarkeit eines Urteils nicht begründet (BAGE 53, 396, 397 f. = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO mit insoweit zustimmender Anm. von Walchshöfer).

    Soweit im arbeitsrechtlichen Schrifttum mit unterschiedlichen Begründungswegen die gegenteilige Auffassung vertreten wird, werden die bestehenden Aussagen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Umstände in ihrer Gewichtung verkannt (vgl. zu den abweichenden Meinungen Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 59 Rz 7; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Juli 1987, § 64 Anm. 1; Dütz, RdA 1980, 91; Vollkommer, Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; Walchshöfer, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 566 ZPO; Stahlhacke, ArbGG, 2. Aufl., § 64 Rz 15, jeweils m. w. N.).

    Hinzu kommt, daß die Frage der Berufungsfähigkeit der im arbeitsgerichtlichen Verfahren ergangenen Urteile im Arbeitsgerichtsgesetz selbst geregelt ist und auch deshalb eine ergänzende Heranziehung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung ausscheidet (ebenso zu der entsprechenden Frage für das Revisionsverfahren BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO).

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88
    Ferner ist ausgesprochen, daß das Grundrecht auf rechtliches Gehör keinen Schutz gegen Entscheidungen gewährt, die den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (BVerfGE 54, 117, 123).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88
    Art. 103 Abs. 1 GG verlange nicht, daß gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein müsse, wenn dem Beschwerdeführer nach seiner Behauptung im ersten Rechtszug das rechtliche Gehör versagt worden ist (BVerfGE 28, 88, 95 f.; BVerfG Beschluß vom 10. August 1978 - 2 BvR 415/78 - AP Nr. 19 zu § 77 ArbGG 1953).
  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 18/64

    Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88
    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1965, 495) und des Bundesverwaltungsgerichts (MdR 1963, 74).
  • LAG Hamm, 10.09.1980 - 12 Sa 646/80

    Versäumnisurteil bei unschlüssigem Klagevorbringen; Säumnis nach unechtem

    Auszug aus BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88
    Die Geltung des § 513 Abs. 2 Satz 2 ZPO läßt sich nicht über § 64 Abs. 6 ArbGG herleiten (a. A. insoweit LAG Hamm vom 10. September 1980 - 12 Sa 646/80 - EzA Nr. 2 zu § 345 ZPO).
  • BAG, 12.12.1991 - 8 AZR 43/91

    Revision gegen zweites Versäumnisurteil

    Zum Verfahren gehören jedoch die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Rechtsmittel, die das ArbGG abweichend von der ZPO in § 72 Abs. 1 ArbGG regelt, nicht (vgl. BAGE 53, 396 = AP, a.a.O.; ebenso zu der entsprechenden Frage für das Berufungsverfahren BAG Urteil vom 4. April 1989, BAGE 61, 237 = AP Nr. 13 zu § 64 ArbGG 1979).

    Das erlaubt es jedoch nicht, ein unstatthaftes Rechtsmittel für zulässig anzusehen, wenn es auf die Behauptung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (so BAG Urteil vom 4. April 1989, BAGE 61, 237 = AP, a.a.O.; ebenso Rimmelspacher/Abel. a.a.O.).

  • BAG, 22.06.1994 - 2 AZR 276/94

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil

    Wie bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 4. April 1989 - 5 AZB 9/88 - BAGE 61, 237 = AP Nr. 13 zu § 64 ArbGG 1979) für die gleichartige Problematik im Berufungsverfahren und in Auseinandersetzung mit den gegenteiligen Auffassungen im arbeitsrechtlichen Schrifttum - einschließlich der von der Klägerin zitierten Anmerkung von Walchshöfer zum Urteil des BAG in AP Nr. 3 zu § 566 ZPO - dargelegt hat, spricht der Verlauf der Gesetzgebung dafür, daß der Gesetzgeber von einer Übernahme der mit § 513 Abs. 2 Satz 2 ZPO angestrebten Erleichterung einer Rechtsmitteleinlegung in das Arbeitsgerichtsgesetz bewußt abgesehen hat.
  • BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92

    Zuständigkeit - Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

    Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung vermag - wie allgemein anerkannt ist - den Instanzenzug nicht zu eröffnen oder zu erweitern (BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO mit insoweit zust. Anm. Walchs höf er; BAGE 61, 237 = AP Nr. 13 zu § 64 ArbGG 1979; Germeimann/ Matthes/Prütting, ArbGG § 9 Rz 55).
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